Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung muss jeder Lieferant eines Erzeugnisses das Vorhandensein eines Kandidatenstoffes in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent (w/w) seinen Abnehmern mitteilen und ggf. Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses zur Verfügung stellen. Untenstehend finden Sie ...
Hier haben wir Ihnen eine Reihe von nützlichen links zu wichtigen Themen in der Pflege zusammengestellt. Wenn Sie weitere wichtige links kennen, dann mailen Sie uns einfach unter Kundenservice@eichner-org.de. ...
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