Der Pflegevertrag regelt im Rahmen eines Kostenvoranschlags den vereinbarten Leistungsumfang durch den Leistungserbringer als auch die Miete von Pflegemitteln, Kostenregelungen, Haftungskriterien, Kündigungsmodalitäten
und den Datenschutz. Der Pflegevertrag ist dreifach durchschreibend mit Kopien für den Leistungserbringer,
für den Leistungsnehmer und für die Pflegekasse. Vorder- u. Rückseite, 3-fach selbstdurchschreibend.